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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Köln

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Köln beschäftige ich mich überwiegend mit Mandaten aus dem Familienrecht und Scheidungsrecht.

Dabei stellt das Familienrecht und Scheidungsrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie mit einer Vielzahl von  schwierigen Detailfragen dar. Zu nennen sind hierbei insbesondere Rechtsfragen aus den Bereichen:

  • Unterhaltsangelegenheiten (Trennungs-/ Kindes-/ nachehelicher Unterhalt)
  • Kindessorge und Kindesumgang
  • Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung
  • Vaterschaftsanfechtungen
  • Rechtsfragen Nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Erbrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ehe und Scheidung
  • Gewaltschutzsachen

Trennung und Trennungsfolgen

Das familienrechtliche Mandat beginnt regelmäßig mit einer Beratung oder Vertretung (außergerichtlich oder gerichtlich) zu Fragen in Bezug auf Trennung- und Trennungsfolgen. Es handelt sich hierbei oft um folgende Fragestellungen:

  • Wie trenne ich mich von meinem Ehegatten?
  • Wann und wie leben Eheleute in der gemeinsamen Wohnung getrennt?
  • Was passiert mit dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Eigentumswohnung während des Getrenntlebens?
  • Was sind die unterhaltsrechtlichen Folgen einer Trennung in Bezug auf Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt des anderen Ehegatten?
  • Wie hoch ist der geschuldete Trennungsunterhalt und/oder Kindesunterhalt?
  • Wer ist berechtigt, die Ehewohnung während der Trennung zu nutzen und wie kann ich erreichen, dass diese bei erheblichen Problemen oder bei Gewalt in der Ehe mir zur alleinigen Nutzung gerichtlich zugewiesen wird?
  • Wer versorgt überwiegend die gemeinsamen Kinder und wie kann ein Umgang des anderen Ehegatten mit den Kindern geregelt werden?

Scheidung (einvernehmlich/streitig)

Nach einem Getrenntleben von 1 Jahr liegen bei einer einvernehmlichen Scheidung regelmäßig die Voraussetzungen zur Ehescheidung vor. Ein Ehegatte kann dann durch einen Anwalt einen gerichtlichen Scheidungsantrag einreichen lassen. Handelt es sich um eine einvernehmliche Ehescheidung, kann das Scheidungsverfahren auch mit lediglich einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Bei einer streitigen Scheidung sind regelmäßig auf beiden Seiten Rechtsanwälte beauftragt.

Unterhalt, Sorgerecht, Kindesumgang usw.

Ist die Ehe geschieden, oder oft auch schon während eines gerichtlich anhängigen Scheidungsverfahrens, stellen sich regelmäßig folgende familienrechtliche Fragen, die einer Regelung, notfalls auch einer gerichtlichen Regelung, bedürfen:

Zugewinnausgleich, Wohnungszuweisung, Titelabänderung usw.

Aber auch nach Abschluss eines Scheidungsverfahrens stellen sich eine Vielzahl von familienrechtlichen Rechtsfragen, die die tägliche Arbeit eines Fachanwaltes für Familienrecht prägen und mir damit absolut vertraut sind. Es handelt sich dabei um folgende Rechtsfragen:

Fachanwalt für Familienrecht

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht beschäftige ich mich täglich und regelmäßig mit diesen oft schwierigen und detailreichen Rechtsfragen, wobei aufgrund der bestehenden Fortbildungspflicht des Fachanwaltes für Familienrecht von mindestens 15 Zeitstunden jährlich sichergestellt ist, dass dieser stets über aktuelle Kenntnisse der  familienrechtlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung verfügt. Im Unterhaltsrecht sind dabei insbesondere genaue Kenntnisse der jeweils aktuellen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts, Hier: Leitlinien des Oberlandesgericht Köln, Stand 01.01.2020, unabdingbar, nach denen sich Art und Umfang von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten, Kindern und evtl. auch gegenüber Eltern richten.

Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)

Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse für die Bezahlung des Rechtsanwaltes und des Gerichts zu beengt sind, kann in einem gerichtlichen Verfahren durch mich auch ein Verfahrenskostenhilfeantrag gefertigt und bei Gericht eingereicht werden. Der Verfahrenskostenhilfeantrag entspricht dabei im Wesentlichen dem Prozesskostenhilfeantrag in anderen gerichtlichen Verfahren. Außergerichtlich besteht oft die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe auf Grundlage eines Beratungshilfescheins, der beim zuständigen Amtsgericht, Rechtsantragstelle, grundsätzlich durch den Hilfebedürftigen direkt zu beantragen ist.

Für Fragen zu sämtlichen familienrechtlichen Problemen stehe ich Ihnen jederzeit gerne unter der Tel.-Nr.: 0221 6366972 oder per E-Mail zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Direkt anrufen und beraten lassen!

Thomas W. Krause

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